Besuchsbegleitung

Wir bieten den Raum an, um das Besuchsrecht zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil kindgerecht umzusetzen.
Ein Angebot für Gerichte, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Mandats Trägerinnen sowie Soziale Dienste aller Regionen der Nordwestschweiz.
Besuchsbegleitungen aller Formen für Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen begleitet werden müssen resp. Begleitungen angeordnet oder empfohlen wurde.

Erfahrene MitarbeiterInnen eines interdisziplinären sozialpädagogischen Teams aus dem Grossraum Nordwestschweiz übernehmen individuelle Besuchsrechtsbegleitungen, Einzelbegleitungen oder Übergabebegleitungen und setzen diese dem Auftrag entsprechend kindgerecht um.

Unsere qualifizierte Mitarbeitenden schaffen vor Ort ein dem Kind angepasstes Setting.

Einführung

Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, Vater und Mutter zu kennen und sie regelmässig zu treffen. Für die Entwicklung des Kindes und seine körperliche und seelische Gesundheit ist es förderlich, Kontakt mit den Eltern zu pflegen.
Zielgruppe
Kinder, welche aus den unterschiedlichsten Gründen einen Elternteil nicht ohne Begleitung sehen können.

 

Arbeitsprinzip

Das Kindswohl steht im Zentrum. Unsere parteiliche Position für das Kind schafft Akzeptanz und Vertrauen. Das Angebot und die Dienstleistung von SO.AR-GE basiert auf dem Vier-Augen-Prinzip und mehrjähriger berufsspezifischer Erfahrung.

Besuchsbegleitung

Die Besuchsbegleitung ist ein Angebot für Kinder, um den Vater oder die Mutter, von denen sie aus verschiedenen Gründen getrennt leben, trotzdem treffen können. Dies in einem geschützten und begleiteten Rahmen. Vertrauen und Sicherheit wird aufgebaut und durch die begleitende Fachperson gewährleistet.
Die Besuchsbegleiterin oder der Besuchsbegleiter ist eine dem Kindswohl verpflichtete Fachperson, die darauf achtet, dass die Kontakte zwischen dem Kind und dem besuchten Elternteil stets kindgerecht ablaufen. Im Zentrum steht eine positive Kind-Eltern-Begegnung.

Individuelle Angebote

Durch einen individuellen Vorlauf werden Überforderungen und Ängste des Kindes wahrgenommen und abgefangen.
Eltern werden im laufenden Prozess angeleitet, ungünstige Verhaltensmuster zu erkennen und entsprechend anzupassen.
Eltern werden auf die Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert.
Eltern erhalten Unterstützung im Gestalten von kindsgerechten Freizeitangeboten.
Die Erziehungskompetenz der Eltern wird gefördert.
Durch das Vier-Augen-Prinzip und individuellen Massnahmen, bietet SO.AR-GE auch bei Risikobegleitungen einen sicheren Rahmen:

  • bei Entführungsgefahr.
  • bei psychisch labilen Eltern.
  • bei psychischen oder physischen Übergriffen in der Vergangenheit.

Nach den Besuchen wird mit dem Kind das Erlebte reflektiert.
Besuchsbegleitung mit abklärendem Charakter
nach Entfremdung, Entwurzelung, Schicksalsschlägen.
Bei Ungewissheit bezüglich des Beziehungsstandes zwischen Eltern und Kind.

 

Dauer

Die Besuchsbegleitung wird entsprechend der Kostengutsprache definiert.

Indikation

Behördliche Anordnungen, Verfügungen, Massnahmen und Gerichtsentscheide.
SO.AR-GE bietet sich für jedes Kind an, das vom Vater, der Mutter oder beiden Elternteilen getrennt lebt und das Besuchsrecht, resp. das Kindswohl ohne Begleitung nicht gewährleistet ist.
(siehe Besuchsbegleitung / Individuelle Angebote)

Grenzen

Bei psychischer und physischer Gewaltandrohung oder -anwendung sind keine Besuchsbegleitungen möglich.

Überprüfung

Die Auftraggebenden erhalten in vereinbarten Zeiträumen schriftliche Berichterstattung. In Standortsitzungen werden die Ziele ausgewertet und angepasst.

Ablauf

Telefonischer Erstkontakt, Fallbeschreibung und Auftragsklärung.
SO.AR-GE erstellt eine Offerte zu Handen des Auftraggebers / der Auftraggeberin.

Bei vorliegender Kostengutsprache erfolgt:
Anmeldung mittels Formular per Mail, Fax oder Briefpost.
Erstgespräch mit Eltern, AuftraggeberIn, Besuchs- / FamilienbegleiterIn und zuständige Person für die Qualitätssicherung.

Kosten

Spesen werden 1:1 abgerechnet.

  • 20% Zuschlag ab 20 Uhr und samstags.
  • 40% Zuschlag sonntags sowie kant. und nationalen Feiertagen.
  • Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt
    Der Auftrag ist jederzeit von beiden Seiten kündbar.
  • Einsätze müssen bei Absagen 24 Std. im Voraus mitgeteilt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.

 

Begleitungen und Beratungen werden in Schweizer- Deutsch/- hochdeutscher Sprache durchgeführt. Durch unsere sprachlichen Ressourcen können diese in Türkisch, Kurdisch, Italienisch und Arabisch ohne Mehrkosten für die Zuweisenden Stellen durchgeführt werden.