Abklärung

Abklärungen im Kindesschutz

Bei der Abklärung von Gefährdungsmeldungen oder generellen Abklärungen des Kindeswohls erarbeiten wir innert weniger Wochen präzise Analysen und konkrete Empfehlungen in differenzierten Berichten.

Dabei stützen wir uns auf interdisziplinäres Fachwissen in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Medizin sowie zivilrechtlicher Kindes- und Erwachsenenschutz. Unsere Abklärungen sind je nach Auftrag ergebnis- oder lösungsorientiert.

Für Gerichte, Gemeinden, Sozialdienste, Psychiatrien und KESB erstellen wir lösungs- oder entscheidungsorientierte Gutachten. Innerhalb weniger Monate geben wir konkrete Empfehlungen zur Regelung der elterlichen Sorge, aktuelle Familiensystem, des Besuchsrechts, der Obhut und der Erziehungsfähigkeit ab. Die Begutachtung erfolgt durch unsere interne Psychiaterin, Sozialpädagogin oder Sozialarbeiterin, welche die fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Gutachten profitieren von unseren fundierten Kenntnissen des Leistungsspektrums der Kinder- und Jugendhilfe, ihrer Möglichkeiten und Grenzen.

Eine Abklärung / Begutachtung kann auch als Prozessintervention erfolgen. So können Krisensituationen unmittelbar entschärft und festgestellt werden, ob die Kooperationsfähigkeit der Betroffenen ausreichend vorhanden ist oder gefördert werden kann.

Abklärungen im Kindesschutz

Verein SO.AR-GE bietet folgende Abklärungen an:

– Diagnostische (Intensiv-)Abklärung

Dauer: 4 – 8 Wochen; 2 – 4 Einsätze und bis zu 15 Stunden pro Woche

Die Abklärung hat vorwiegend diagnostischen und prognostischen Charakter und ist vor allem bei akut erscheinenden Schwierigkeiten oder eher unkooperativen Eltern indiziert. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfassung der Familie und den daraus resultierenden Empfehlungen.

– Interventionsorientiertes Assessment

Dauer: 3 – 4 Monate; 2 – 4 Einsätze und bis zu 10 Stunden pro Woche

Diese Methode ist eine gezielte Mischung aus Erfassung des Familiensystems und ersten Interventionen. Die Möglichkeiten und Fähigkeiten zur Verbesserung des Kindeswohls werden erfasst und erste Ergebnisse evaluiert. Diese Variante setzt ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft der Familie voraus.

 

– Kurze Abklärung:

Dauer: 2 – 4 Wochen, 1 – 3 Einsätze und bis zu 10 Stunden pro Woche.

Diese Methode ist geeignet, wenn die Fragestellung begrenzt und spezifisch ist. Es wird vorwiegend diagnostisch gearbeitet.

Ziele/Zweck

Eine Abklärung dient dazu, zuhanden des Auftraggebers (z.B. KESB, Gericht, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendanwaltschaft, Sozialdienste, Psychiatrien) fachlich fundierte Aussagen über das Wohl eines Kindes/Jugendlichen zu machen. Weiters wird aufgezeigt, wie mögliche Gefährdungen abgewendet und eine gesunde Entwicklung bestmöglich gefördert werden kann. Bei der Kindeswohlabklärung werden unter Berücksichtigung verschiedener Dimensionen sowohl das Kind/die Kinder als auch die Eltern und das familiäre Umfeld systemisch erfasst sowie Ressourcen und Risikofaktoren in Beziehung gesetzt.

Im Abschlussbericht gibt die Fachkraft Empfehlungen ab, welche Massnahmen notwendig und sinnvoll sind, um die gesunde Entwicklung des Kindes/der Kinder zu gewährleisten bzw. zu fördern. Der Schlussbericht basiert auf den erarbeiteten Ergebnissen und enthält eine fachliche Einschätzung der Lebenssituation der Familienmitglieder, des Entwicklungsstandes des Kindes, der Beziehungs-/Bindungsqualität zwischen Eltern und Kind sowie des Kindeswohls.

Arbeitsweise/Methodik

Die Fachperson arbeitet nach dem Abklärungskonzept von Verein SO.AR-GE.

Kindeswohlabklärungen finden vorwiegend in den Familien statt. Die abklärende Fachperson arbeitet partizipativ, multiperspektivisch und reflexiv und fördert die aktive Mitarbeit der Familienmitglieder.

Es werden geeignete Messmethoden eingesetzt. Spezifische Merkmale – Die Abklärung erfolgt immer nach dem Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Besuche finden teilweise zu zweit statt; das Prozessdesign, die Analysen und der Bericht werden gemeinsam zwischen der abklärenden Person und der Fachleitung abgestimmt.

– Es findet mindestens ein fünfstündiger Besuch statt.

– Während der Abklärung wird mit jedem Familienmitglied mindestens ein Einzelgespräch geführt.

– Nahe Bezugspersonen oder relevante Fachpersonen wie Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten oder Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden zu den familiären und persönlichen Verhältnissen befragt; die Informationen fliessen in den Bericht und die Beurteilung ein.

 

Rahmenbedingungen

– Wir orientieren uns an den Grundrechten und Grundbedürfnissen der Kinder/Jugendlichen und wählen bei unseren Empfehlungen die jeweils passende und umsetzbare Handlungsstrategie.

– Zwischen dem Auftraggebenden und Verein SO.AR-GE besteht eine enge und klar definierte Zusammenarbeit; bei akuter Gefährdung eines Kindes / Jugendlichen wird der Auftraggebende umgehend informiert.

– Der Auftraggeber stellt Verein SO.AR-GE im Rahmen des Abklärungsauftrages die relevanten Akten zur Verfügung und formuliert die zu klärenden Fragen.