Beistandschaften für KESB/ BEHÖRDEN

FÜR KESB, GERICHTE, JUGENDGERICHTE, SOZIALÄMTER ,PSYCHIATRIEN

MITGLIED DER: VBBRB (Verband der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Region Basel)

Verein SOARGE übernimmt im Auftrag von KESB-Behörden, Gerichte, Jugendgerichte und Sozialdiensten Mandate im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz.

Uns ist es wichtig, die Ressourcen des Klienten ins Zentrum zu stellen und alle Arbeiten und Beratungen mit einem hohen Grad an Professionalität auszuführen.

Wir sind politisch und konfessionell neutral und sind auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit und Wertschätzung unserer Auftraggeber (Klienten und Behörden) angewiesen, um unsere Arbeit optimal auszuführen.

Gerne machen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte zum Führen einer Anzahl an gesetzlichen Mandaten, oder für jegliche Spezialaufträge gemäss Ihren Wünschen.

 

Unsere Dienstleistungen:

  • Erziehungsbeistandschaften Art. 308.Abs. 1 und 2 ZGB
  • Begleitbeistandschaften nach Art. 393 ZGB
  • Vertretungsbeistandschaften nach Art. 394 ZGB
  • Mitwirkungsbeistandschaften nach Art. 396 ZGB
  • Kombinationen von Massnahmen nach Art. 397 ZGB
  • Umfassende Beistandschaften nach Art. 398 ZGB

Wir von der SOARGE führen massgeschneiderte Beistandschaften für die KESB/Behörden durch.

Unsere Tätigkeit von Beiständen versteht sich in erster Linie als aktive Beziehungsarbeit. Vorrang im Umgang mit den Klienten und deren sozialem Umfeld hat das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Unser Leitbild und Arbeitsweise:

  • Angemessene persönliche Kontakte zu der verbeiständeten Person
  • Sicherstellung der Grundbedürfnisse und des lebensnotwendigen persönlichen   Lebensunterhaltes;
  • Beratung und Begleitung bei der persönlichen Entwicklung sowie der sozialen Integration;
  • Gestaltung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Klienten, die aufgrund komplexer Problemlagen verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen und der Aufbau eines Netzes von psychosozialer-medizinischer Betreuung im Sinne des Case Managements. Gegebenenfalls und vom Auftrag der KESB abhängig:
  • Vermittlung von Angeboten zur Wohn- und Obdachsicherung wie Wohnbegleitung, Spitex und Mahlzeitendienst etc.
  • Vermittlung einer geeigneten Wohnform oder Unterbringung in einer stationären   Einrichtung
  • Betreten der Wohnung und das Öffnen der Post, Wohnungsräumung und -auflösung.  Bei urteilsunfähigen Klienten ist in all diesen Fällen die Zustimmung der KESB erforderlich;
  • Zustimmung zu bewegungseinschränkenden und medizinischen Massnahmen, wobei die gesetzliche Kaskadenordnung (Art. 378 ZGB) und allfällige Vorsorge  Aufträge bzw. Patientenverfügungen zu beachten.
  • Aufrechterhaltung des persönlichen Kontakts auch während eines Freiheitsentzugs, oder bei einer fürsorgerischen Unterbringung (FU);
  • Regelung des persönlichen Kontakts von Kindern und Jugendlichen zu deren Elternteilen, in bestimmten Situationen auch die Kontrolle der Kontakte und das   Zurückbehalten von Ausweispapieren;
  • Kurzfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Notfall- oder  Pflegefamilie bzw. in einer Auffang- bzw. Abklärungseinrichtung; Mittel- und langfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer für sie geeigneten Tagesstätte, Pflegefamilie, einem Kinder- oder Schulheim etc.;
  • Vermittlung von für Kinder- und Jugendliche besonders geeigneten ausserschulischen Förder- und Therapieprogramme.
  • Unterstützung von Eltern bzw. Elternteilen zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz sowie Vermittlung von spezialisierten Beratungs- und/oder anderen Eltern-Kind-Angeboten.

 

Rechtliche Vertretung Wahrung der Vertretungsansprüche in den von der KESB bezeichneten rechtlichen und tatsächlichen Angelegenheiten, beispielsweise:

  • Prüfung und Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Unterhalt, Wahrung gesetzlicher, insbesondere finanzieller Ansprüche, Versicherung etc.)
  • Verteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Staat und Dritten
  • Abschluss von Verträgen
  • Wahrnehmung aller Vertretungen in rechtlichen Angelegenheiten und Verfahren (Straf-, Zivil-, Verwaltungsverfahren)
  • Schutz vor unberechtigten Forderungen
  • Einbezug der betroffenen Personen in möglichst alle Angelegenheiten (persönliche Verfahrensgarantien).

 

Einkommens- und Vermögensverwaltung sofern von der KESB angeordnet, hat die Beistandsperson die Einkommens- und Vermögensverwaltung unter Beachtung der VBVV und anderer einschlägiger Bestimmungen sicherzustellen, beispielsweise:

  • Einkommens- und Vermögensverwaltung
  • Schuldenbewirtschaftung und -sanierung;
  • Buchhaltung, Kontenführung, Abwicklung von Zahlungsverkehr
  • Garantie des Versicherungsschutzes
  • Inventarisation, Berichterstattung mit Rechnungslegung.

 

Unser Management und Führung, fachlich und methodisch qualifizierte Arbeitsweise:

  • Case-Management und Organisation der Mandatsführung nach den Prinzipien der sozialen Arbeit
  • Umsetzung von Handlungsplänen unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips
  • Delegation von Aufgaben zum Wohl einer verbeiständeten Person, soweit diese nicht der Beistandsperson vorbehalten sind
  • Aufbau und Sicherung eines adäquaten Helfernetzes (Drittaufträge, Überwachung von Institutionen etc.)
  • Organisation und Gestaltung der Zusammenarbeit mit Sekretariat, Sachbearbeitung und Buchhaltung etc.
  • Beachtung der ethischen Grundsätze, wie sie im Berufskodex von AvenirSocial Schweiz für die Arbeit mit schutz- und hilfebedürftigen Menschen festgehalten sind.

 

WARUM WIR?

  • Mitglied der VBBRB – Verband der Berufs Beiständinnen und Berufsbeistände Region Basel-
  • Unsere ethischen Richtlinien und Berufskodex sind die gleichen, wie sie von AvenirSocial im Berufskodex 2010 für die Arbeit mit schutz- und hilfebedürftigen Menschen festgehalten worden sind und sind integraler Bestandteil unserer Arbeit.
  • Wir sind politisch und konfessionell neutral
  • Wir haben jahrelange Arbeitserfahrung mit psychisch Kranken Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in stationären Einrichtungen und Psychiatrie (UPK Basel).
  • Eine der Besonderheiten von unseren Angeboten sind die sprachlichen Ressourcen, die unsere Mitarbeiter mitbringen in Kopplung mit sozialpädagogischer und sozialarbeiterischer Professionalität,

Schweizerdeutsch/Deutsch, Türkisch, Italienisch, Kurdisch, Arabisch als Alltags/-Umgangssprache zählen zu unseren Stärken.

  • Kulturelle Diversität und deren differenziertes Verständnis sowie daraus abgeleitete Lösungsansätze werden durch uns methodisch- systemisch sozialpädagogisch umgesetzt.
  • Bei der Leistungserbringung sehen wir unsere Empathie, langjährige Erfahrung und Wissen als besondere Stärke zu den sprachlich/kulturellen Besonderheiten der Klientel, weil wir selbst eine ähnliche Sozialisation durchlaufen haben.
  • Wir sind in Raum Basel und Nordwestschweiz hervorragend institutionell, behördlich, sozial  sowie wissenschaftlich vernetzt.
  • Wir kennen die ethnologisch/-soziokulturelle Situation in der Nordwestschweiz und insbesondere Raum Basel aus nächster Nähe sehr genau und leiten daraus oftmals speziell ausgerichtete sozialpädagogische Massnahmen ein.
  • Für Steigerung der Effizienz und Kostenersparnis, Einsatz von Neumedien wie E- Mail, SMS, WhatsUp, Online Konferenzen-für alle Beteiligten.
  • Fortlaufende Weiterbildungen und regelmässige Supervision bilden unsere Stütze in der Qualitätssicherung.
  • Unser übergeordnetes Ziel ist Empowerment und Hilfe zur Selbsthilfe für unsere Klienten.
    Alle unsere Mtarbeiterinnen und Mittarbeiter sind Diplomierte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen FH, oder Diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter FH.
  • Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verein SOARGE nehmen einmal pro Monat an Fallsupervision teil und alle zwei Monate müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an externen Supervisionen teilnehmen. Intervision sowie fachlicher Austausch finden wöchentlich intern statt.
  • Institutioneller Austausch wird mit den sozialpädagogisch engagierten Vereinen in Raum Basel wöchentlich gewährleistet.
  • Mitarbeiterinnen von SOARGE besuchen mindestens zwei Mal jährlich fachspezifische Fort- und Weiterbildungen.