Beistandschaften

Beistandschaften für KESB/ Behörden

TARIFE:
Gerne würden wir Sie bei einem persönlichen Gespräch kennenlernen und individuelle Varianten einer Zusammenarbeit gemeinsam besprechen.

Der Stundensatz unsere Dienstleistung im Kindes- und Erwachsenenschutz beträgt pro Mandatsführung:

  • CHF 100.00 pro Stunde- Dienstleistung- alle zuzügliche Spesen
  • Einmalig zu entrichten, beinhaltet Erstgespräch, Fallaufnahme, Fallübernahme

Es wird eine detaillierte Rechnung erstellt (Zeit und Arbeitsauflistung) plus Spesen, sofern keine Pauschale für die Betreuung vereinbart wurde.

Einsatzzeit gelten neben der effektiven Begleitung auch die Vor- und Nachbereitungszeit, Telefongespräche, Gespräche zur Auftragsvereinbarung, Sitzungen mit dem Helfersystem, Auswertungs- und Abschlussgespräche, das Verfassen von Protokollen und Berichten, Gespräche mit Drittpersonen etc.

Von Klientinnen unentschuldigt nicht eingehaltene Termine und Absagen bis weniger als 24 Std. vor dem Einsatz werden in Rechnung gestellt.

Reisespesen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (OeV) werden nach den für das Auftragsdatum geltenden Tarifen für Fahrten in der 2. Klasse verrechnet.

Für motorisierte Fahrten beträgt die Entschädigung 0.70 Rappen pro Fahrkilometer.

Ausgangsort für die Berechnung der Reisespesen ist Sitz des Klientels.

Telefonpauschale: 30.- CHF für Telefonate innerhalb ersten 15 Min.

Nach 15 Minuten/30CHF werden pro Minute Gesprächseinheiten abgerechnet.

Kosten für Büromaterial, Porti, Telefonate, Faxe werden bis zu einem monatlichen Mandatsaufwand von vier Stunden mit pauschal 15 Franken verrechnet.

Bei einem höheren zeitlichen Aufwand beträgt die Pauschale 30 Franken.

Alle anderen obig nicht angeführten Aufwendungen wie beispielsweise notfallmässige Taxifahrten etc. werden mit Beleg nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

Der Auftragnehmer untersteht grundsätzlich der MwSt-Pflicht. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Mandaten im Erwachsenenschutz die Mehrwertsteuer geschuldet ist.

Dies gilt nicht für Leistungen im Kindesschutz.

  • Spesen werden 1:1 abgerechnet.
  • 20% Zuschlag ab 20 Uhr und samstags.
  • 40% Zuschlag sonntags sowie kant. und nationalen Feiertagen.
  • Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt.
  • Der Auftrag ist jederzeit von beiden Seiten kündbar.