Besuchsbegleitung
Kindgerechte Umsetzung des Besuchsrechts
SO.AR-GE bietet einen geschützten Rahmen, damit Kinder ihr Besuchsrecht gegenüber getrenntlebenden Elternteilen wahrnehmen können. Unser Angebot richtet sich an Gerichte, KESB, Sozialdienste und Mandatsträger:innen in der Nordwestschweiz. Erfahrene Fachpersonen aus unserem interdisziplinären Team übernehmen Besuchsrechts- und Übergabebegleitungen und gestalten diese stets am Kindswohl orientiert.
Grundhaltung und Zielgruppe
Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, Vater und Mutter zu kennen und regelmässig zu sehen. Für Kinder, die einen Elternteil nicht ohne Begleitung treffen können, schaffen wir sichere und vertrauensvolle Begegnungen. Unsere Fachpersonen arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip, parteilich für das Kind und mit mehrjähriger Erfahrung in sozialpädagogischer Arbeit.
Arbeitsweise
Die Besuchsbegleitung ermöglicht positive, kindgerechte Begegnungen zwischen Kind und Elternteil. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ängste und Überforderungen wahr, reflektieren das Erlebte mit dem Kind und leiten Eltern dazu an, auf die Bedürfnisse ihrer Kinder einzugehen, ungünstige Verhaltensmuster zu erkennen und kindgerechte Freizeitangebote zu gestalten. So wird die Erziehungskompetenz der Eltern gefördert.
Individuelle Angebote und Risikobegleitungen
SO.AR-GE schafft auch in Risikosituationen einen sicheren Rahmen – etwa bei Entführungsgefahr, psychisch labilen Eltern oder früheren Übergriffen. Besuchsbegleitungen mit abklärendem Charakter kommen nach Entfremdung, Entwurzelung, Schicksalsschlägen oder bei unklaren Beziehungen zwischen Eltern und Kind zum Einsatz.
Rahmenbedingungen
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Indikation: behördliche Anordnungen, Verfügungen oder Gerichtsentscheide
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Grenzen: bei akuter psychischer oder physischer Gewaltandrohung sind keine Begleitungen möglich
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Dauer: richtet sich nach Kostengutsprache
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Überprüfung: regelmässige schriftliche Berichte und Standortgespräche mit Auftraggebenden
Ablauf
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Telefonischer Erstkontakt, Fallbeschreibung und Auftragsklärung
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Erstellung einer Offerte durch SO.AR-GE
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Nach Kostengutsprache: Anmeldung per Formular
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Erstgespräch mit Eltern, Auftraggeber:in, Begleitperson und Qualitätssicherung
Kosten
Spesen werden 1:1 abgerechnet. Zuschläge gelten ab 20 Uhr (+20 %), samstags (+20 %), sonntags und an kantonalen sowie nationalen Feiertagen (+40 %). Einsätze sind bis 24 Stunden im Voraus kostenlos stornierbar, ansonsten werden sie verrechnet. Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt, der Auftrag ist jederzeit kündbar.
Sprachen
Die Begleitungen erfolgen in Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch; zusätzlich können sie ohne Mehrkosten auch in Türkisch, Kurdisch, Italienisch oder Arabisch durchgeführt werden.