Besuchsbegleitung

Wir bieten den Raum an, um das Besuchsrecht zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil kindsgerecht umzusetzen.
Ein Angebot für Gerichte, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Mandats Trägerinnen sowie Soziale Dienste aller Regionen der Nordwestschweiz.
Besuchsbegleitungen aller Formen für Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen begleitet werden müssen, resp. Begleitungen angeordnet oder empfohlen wurde.

Erfahrene MitarbeiterInnen eines interdisziplinären sozialpädagogischen Teams aus dem Grossraum Nordwestschweiz übernehmen individuelle Besuchsrechtsbegleitungen, Einzelbegleitungen oder Übergabebegleitungen und setzen diese dem Auftrag entsprechend kindsgerecht um.

Unsere Qualifizierte Mitarbeitenden schaffen vor Ort ein dem Kind angepasstes Setting.

Einführung

Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, Vater und Mutter zu kennen und sie regelmässig zu treffen. Für die Entwicklung des Kindes und seine körperliche und seelische Gesundheit ist es förderlich, Kontakt mit den Eltern zu pflegen.
Zielgruppe
Kinder, welche aus den unterschiedlichsten Gründen einen Elternteil nicht ohne Begleitung sehen können.

Arbeitsprinzip
Das Kindswohl steht im Zentrum. Unsere parteiliche Position für das Kind schafft Akzeptanz und Vertrauen. Das Angebot und die Dienstleistung von besuchbegleitung.ch basiert auf dem Vier-Augen-Prinzip und mehrjähriger berufsspezifischer Erfahrung.

Besuchsbegleitung
Die Besuchsbegleitung ist ein Angebot für Kinder, um den Vater oder die Mutter, von denen sie aus verschiedenen Gründen getrennt leben, trotzdem treffen können. Dies in einem geschützten und begleiteten Rahmen. Vertrauen und Sicherheit wird aufgebaut und durch die begleitende Fachperson gewährleistet.
Die Besuchsbegleiterin oder der Besuchsbegleiter ist eine dem Kindswohl verpflichtete Fachperson, die darauf achtet, dass die Kontakte zwischen dem Kind und dem besuchten Elternteil stets kindsgerecht ablaufen. Im Zentrum steht eine positive Kind-Eltern-Begegnung.

 

Individuelle Angebote:

Durch einen individuellen Vorlauf werden Überforderungen und Ängste des Kindes wahrgenommen, ernstgenommen und abgefangen.
Eltern werden im laufenden Prozess angeleitet, ungünstige Verhaltensmuster zu erkennen und entsprechend anzupassen.
Eltern werden auf die Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert.
Eltern erhalten Unterstützung im Gestalten von kindsgerechten Freizeitangeboten.
Die Erziehungskompetenz der Eltern wird gefördert.
Durch das Vier-Augen-Prinzip und individuellen Massnahmen, bietet besuchsbegleitung.ch auch bei Risikobegleitungen einen sicheren Rahmen:
bei Entführungsgefahr.
bei psychisch labilen Eltern.
bei psychischen oder physischen Übergriffen in der Vergangenheit.
Nach den Besuchen wird mit dem Kind das Erlebte reflektiert.
Besuchsbegleitung mit abklärendem Charakter
nach Entfremdung, Entwurzelung, Schicksalsschlägen.
bei Ungewissheit bezüglich des Beziehungsstandes zwischen Eltern und Kind.

Übergabebegleitung
Dieses Angebot bietet sich bei hochstrittigen Elternpaaren an. Übergabebegleitung wird dann notwendig, wenn es sich um eine verdeckte Wohnsituation handelt, ein Rayonverbot besteht, der Loyalitätskonflikt für das Kind zu gross ist, oder die Integrität gewahrt werden muss.

Ziel
Die behördlich angeordnete Besuchsrechtsregelung wird umgesetzt.

Dauer
Die Besuchsbegleitung wird entsprechend der Kostengutsprache definiert.

Indikation
Behördliche Anordnungen, Verfügungen, Massnahmen und Gerichtsentscheide.
Besuchsbegleitung.ch bietet sich für jedes Kind an, das vom Vater, der Mutter oder beiden Elternteilen getrennt lebt und das Besuchsrecht, resp. das Kindswohl ohne Begleitung nicht gewährleistet ist.
(siehe Besuchsbegleitung / Individuelle Angebote)

Grenzen
Bei psychischer und physischer Gewaltandrohung oder -anwendung sind keine Besuchsbegleitungen möglich.

Überprüfung
Die Auftraggebenden erhalten in vereinbarten Zeiträumen schriftliche Berichterstattung. In Standortsitzungen werden die Ziele ausgewertet und angepasst.

Ablauf

Telefonischer Erstkontakt, Fallbeschreibung und Auftragsklärung.
besuchsbegleitung.ch erstellt eine Offerte zu Handen des Auftraggebers / der Auftraggeberin.

Bei vorliegender Kostengutsprache erfolgt:
Anmeldung mittels Formular per Mail, Fax oder Briefpost.
Erstgespräch mit Eltern, AuftraggeberIn, Besuchs- / FamilienbegleiterIn und zuständige Person für die Qualtitätssicherung.

 

Spesen werden 1:1 abgerechnet.

  • 20% Zuschlag ab 20 Uhr und samstags.
  • 40% Zuschlag sonntags sowie kant. und nationalen Feiertagen.
  • Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt
    Der Auftrag ist jederzeit von beiden Seiten kündbar.
  • Einsätze müssen bei Absagen 24 Std. im Voraus mitgeteilt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.

 

Begleitungen und Beratungen werden in Schweizer- Deutsch/-Hochdeutscher Sprache durchgeführt. Durch unsere sprachlichen Ressourcen können diese in Türkisch, Kurdisch, Italienisch und Arabisch ohne Mehrkosten für die Zuweisenden Stellen durchgeführt werden.

 

WARUM WIR?

 

  • Wir sind politisch und konfessionell neutral
  • Wir haben Jahrelange Arbeitserfahrung mit Psychisch Kranken Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Stationären Einrichtungen und Psychiatrie (UPK Basel).
  • Eine der Besonderheiten von unseren Angeboten sind, die sprachlichen Ressourcen die unsere Mitarbeiter mitbringen in Kopplung mit sozialpädagogischer und Sozialarbeiterischer Professionalität, Türkisch, Schweizerdeutsch/Deutsch, Italienisch, Kurdisch, Arabisch als Alltags/-Umgangssprache zählen zu unseren stärken.
  • Kulturelle Diversität und deren differenziertes Verständnis, sowie daraus abgeleitete Lösungsansätze werden durch uns methodisch- systemisch umgesetzt.
  • Bei der Leistungserbringung sehen wir unsere Empathie, langjährige Erfahrung und Wissen als besondere Stärke zu den Sprachlich/Kulturellen Besonderheiten der Klientel, weil wir selber eine ähnliche Sozialisation durchlaufen haben.
  • Wir sind in Raum Basel und Nordwestschweiz hervorragend Institutionell, behördlich, Sozial, sowie wissenschaftlich vernetzt.
  • Wir kennen die ethnologisch/-soziokulturelle Situation in der Nordwestschweiz und insbesondere Raum Basel aus nächster Nähe sehr genau und leiten daraus oftmals speziell ausgerichtete sozialpädagogische Massnahmen ein.
  • Einsatz von Neumedien – SMS, WhatsUp, Online Konferenzen-für alle Beteiligten
  • Fortlaufende Weiterbildungen und regelmässige Supervision bilden unsere Stütze in der Qualitätssicherung.
  • Unser übergeordnetes Ziel ist Empowerment und Hilfe zur Selbsthilfe für unsere Klienten.
  • Alle unsere Mittarbeiterinnen und Mittarbeiter sind Diplomierte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen FH, oder Diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter FH
  • Alle unsere Mittarbeiterinnen und Mittarbeiter der Verein SOARGE nehmen einmal pro Monat an Fallsupervision teil und alle zwei Monate müssen unsere Mittarbeiterinnen und Mittarbeiter an externen Supervisionen teilnehmen. Intervision sowie fachlicher Austausch finden wöchentlich intern statt.
  • Institutioneller Austausch wird mit den Sozialpädagogisch engagierten Vereinen in Raum Basel wöchentlich gewährleistet.
  • Mittarbeiterinnen von SOARGE besuchen mindestens zwei Mal jährlich fachspezifische Fort- und Weiterbildungen.